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Impressum

Sämtliche Texte, Fotos und Bilder sind Eigentum der ATP Lingua eU und dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung verwendet werden.

ATP Lingua
Falkenweg 6, 8046 Graz | Österreich

office@atp-translingua.com
+43 699 190 170 26

FN: 389448 v | LGfZRS Graz
UID: ATU67727016

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen der ATP Lingua, Firmensitz Falkenweg 6, 8046 Graz, Österreich – nachfolgend ATP genannt – mit ihren Auftraggebern, und zwar auch dann, wenn ATP bei der Annahme der einzelnen Aufträge nicht mehr auf AGBs Bezug nimmt. ATP erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.

2. Leistungsumfang

ATP verpflichtet sich, einen in Auftrag gegebenen Wortlaut sach- und fachgerecht in der vereinbarten Sprache wiederzugeben und dafür zu sorgen, dass die Übersetzung ohne Kürzungen, Zusätze oder sonstige inhaltliche Veränderungen vorgenommen wird. Eine beim Auftraggeber eingeführte, individuelle Fachterminologie wird nur berücksichtigt, wenn ausreichende und vollständige Unterlagen, wie z.B. Vorübersetzungen oder Wortlisten bei der Auftragserteilung zur Verfügung gestellt werden. Fachausdrücke werden ansonsten in die übliche, lexikographisch vertretbare bzw. allgemein verständliche Version übersetzt. Je nach Sprache und Schwierigkeitsgrad werden 5-10 Normseiten zu je 1.650 Computerzeichen pro Arbeitstag bearbeitet. ATP darf sich zur Ausführung aller Geschäfte, wenn sie es nach ihrem Ermessen für zweckmäßig hält, Dritter bedienen. Kontakte zwischen dem Auftraggeber und dem von ATP beauftragten Dritten bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung von ATP.

Über besondere Ausführungsformen der Übersetzung (zum Beispiel: Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, äußere Form der Übersetzung) hat der Auftraggeber ATP zu unterrichten. Der Verwendungszweck (Beglaubigung, Veröffentlichung, rechtliche Zwecke und Patentverfahren, etc.) der Übersetzung ist ATP bei Auftragserteilung bekannt zu geben. Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber ATP einen Abzug zur Korrektur zu übergeben. Fehler, die sich aus der Nichtbeachtung dieser Obliegenheiten seitens des Auftraggebers ergeben, können ATP nicht angelastet werden. Zusatzleistungen wie DTP, Druck oder Layoutgestaltung werden bei Auftragserteilung gesondert vereinbart und in Rechnung gestellt. Alle Aufträge werden grundsätzlich streng vertraulich behandelt.

3. Angebot, Auftragsbestätigung und Auftragserteilung 

Mündliche Angebote sind unverbindlich und bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch ATP. Ein wirksames Auftragsverhältnis kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Der Auftraggeber erteilt ATP die Aufträge in elektronischer oder sonstiger Form. Mündliche Nebenabreden sowie Änderungen von Aufträgen gelten nur vorbehaltlich der schriftlichen Bestätigung von ATP.

4. Preise

Sofern nicht abweichend geregelt, sind alle Angebote und Preise der ATP unverbindlich. Sie können ohne gesonderte Mitteilung den tatsächlichen Gegebenheiten und dem veränderten Aufwand angepasst werden. Die Preise gelten in Euro, wenn keine andere Währung vereinbart wurde. Alle genannten Preise in den Angeboten von ATP sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Zahlungsziele, Skonti oder sonstige Abzüge werden nicht gewährt, es sei denn, sie sind ausdrücklich vereinbart.

Die Übersetzungen werden nach Anzahl der Wörter des Quelltextes berechnet. Ist nichts anderes vereinbart, so bildet der Quelltext die Berechnungsbasis. Für Express- und Wochenendarbeiten werden angemessene Zuschläge verrechnet.

5. Lieferfrist

Fertigstellungstermine sind nur gültig, wenn sie von ATP schriftlich bestätigt wurden. Lieferzeitangaben werden nach Arbeitstagen berechnet. Sollte kein ausdrücklicher Liefertermin zwischen dem Auftraggeber und ATP vereinbart sein, erfolgt der Versand innerhalb der für eine sorgfältige Erledigung erforderlichen Frist. Bei Nichteinhaltung eines vereinbarten Liefertermines entsteht ein Verzug erst nach schriftlicher Anmahnung des Auftraggebers. ATP ist zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren (die Hälfte der ursprünglichen Lieferzeit). Erst nach ergebnislosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber unter Ausschluss von Schadenersatz vom Auftrag zurücktreten. Mit diesem Rücktritt erlöschen alle beidseitigen Ansprüche. Bei Nichteinhaltung des vereinbarten Liefertermines durch nicht zu vertretende Ereignisse bzw. höhere Gewalt (zum Beispiel: plötzliche Erkrankung des Mitarbeiters, nicht kurzfristig zu behebender Ausfall der EDV) ist der Ablauf jeglicher Frist gehemmt. Solche Ereignisse müssen dem Auftraggeber umgehend mitgeteilt werden. Die Frist beginnt erst dann wieder zu laufen, wenn die betreffende Störung beseitigt wurde. Ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung ist in diesem Fall ausgeschlossen.

6. Haftung, Reklamation, Gewährleistung

Falls keine besonderen Vereinbarungen über die qualitativen Anforderungen an die Übersetzungen getroffen wurden, oder aus der Art des Auftrages keine spezifischen Anforderungen ersichtlich sind, fertigt ATP die Übersetzung des Textes sach- und fachgerecht nach bestem Wissen und Gewissen vollständig, sowie sinngemäß und grammatikalisch richtig zum Zweck der Information an. Erhebt der Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Arbeitstagen keine schriftlichen Einwendungen, so gilt die Übersetzung als genehmigt.

Der Auftraggeber verzichtet in diesem Fall auf sämtliche Ansprüche. Die Haftung für Schäden die daraus entstehen, dass der Auftraggeber die Leistung ungeprüft weitergegeben hat, ist ausgeschlossen. Rügt der Auftraggeber innerhalb dieser 10-Tage-Frist (Datum des Lieferscheins bzw. der Rechnung) einen objektiv vorhandenen, nicht nur unerheblichen Mangel, so ist dieser so genau wie möglich zu beschreiben. ATP ist in diesem Fall zur Nachbesserung berechtigt. Werden die Mängel innerhalb der angegebenen Frist von ATP behoben, so hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Preisminderung. Bei unwesentlichen Mängeln besteht weder Rücktritts- noch Minderungsrecht (Herabsetzung der Vergütung). Wünscht der Auftraggeber keine Fehlerbeseitigung, gleich aus welchem Grund, ist er nicht berechtigt das Honorar zu kürzen oder die Zahlung zu verweigern. Nur bei nicht zufriedenstellender Nachbesserung ist der Auftraggeber zu Rücktritt oder Preisminderung berechtigt. Weitere Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Die Höhe der Haftung ist in jedem Fall auf den Wert des betreffenden Auftrages begrenzt. Für Fehler in Übersetzungen und in Lieferungen, die vom Auftraggeber durch unrichtige oder unvollständige Informationen bzw. fehlerhafte Originaltexte verursacht werden, wird keine Haftung übernommen. Eine Rückgriffshaftung bei Schadenersatzansprüchen Dritter ist ausdrücklich ausgeschlossen. Gibt der Auftraggeber den Verwendungszweck der Übersetzung nicht an, vor allem wenn sie zu veröffentlichen ist, so kann er keinen Ersatz des Schadens verlangen.

Gibt der Auftraggeber nicht an, dass die Übersetzung zum Druck vorgesehen ist oder lässt er vor der Drucklegung ATP keinen Korrekturabzug zukommen oder druckt ohne Freigabe von ATP, so geht jeglicher Mangel voll zu seinen Lasten. Die Zahlenwiedergabe erfolgt nur nach Manuskript. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßen und Währungen wird keinerlei Haftung übernommen. Für vom Auftraggeber bereitgestellte Manuskripte und andere Materialien übernimmt die ATP, falls nicht ausdrücklich abweichende schriftliche Absprachen getroffen worden sind, keinerlei Haftung. Für Korrekturleistungen wird keine Haftung übernommen, wenn der Ausgangstext nicht zur Verfügung gestellt wurde.

Der Aufraggeber trägt die Verantwortung, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen wettbewerbs-, warenzeichen – und namensrechtlich nicht zu beanstanden sind. Er hat auch für urheberrechtliche Genehmigungen zu sorgen und verpflichtet sich die ATP in vollem Umfang von derartigen Haftungsansprüchen freizustellen.

7. Lieferung

Wenn nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung des übersetzten Textes per Post oder per E-Mail, je nach Größe des Auftrages. Der Auftraggeber verpflichtet sich ATP den Erhalt der Übersetzung umgehend zu bestätigen. Die mit der Lieferung (Übermittlung) verbundenen Gefahren trägt der Auftraggeber. Ist nichts anderes vereinbart, so verbleiben die vom Auftraggeber der ATP zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Abschluss des Übersetzungsauftrages bei ATP.

ATP hat keine Verpflichtung zur Aufbewahrung oder sonstigen Umgang damit. Rücksendung von Textvorgaben erfolgt nur auf Verlangen und auf Gefahr des Auftraggebers.

8. Zahlungsbedingungen bzw. Eigentumsvorbehalt

Rechnungen von ATP sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. ATP ist berechtigt eine angemessene Akontozahlung zu verlangen. Von Privatpersonen, ausländischen Auftraggebern oder Neukunden wird eine Vorauszahlung der vollständigen Auftragssumme gefordert. Bei größeren Aufträgen ist eine Teilzahlung erforderlich, da mit den Übersetzern zweiwöchig abgerechnet wird. Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und ATP vereinbarten Zahlungsbedingungen ist ATP berechtigt, die Arbeit an den zu bearbeitenden Aufträgen so lang einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge bei denen eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde.

Der in Verzug geratene Auftraggeber ist verpflichtet gelieferte, noch unter Eigentumsvorbehalt stehende Übersetzungen auf Verlangen an ATP herauszugeben bzw. ist es ihm nicht gestattet diese zu verwenden.

Im Verzugsfall ist ATP ferner berechtigt die banküblichen Verzugszinsen vom Verzugstage an (Rechnungsdatum + 7 Tage) zu berechnen. Die gelieferte Übersetzung oder Leistung bleibt bis zur gänzlichen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum der ATP, bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.

9. Urheberrecht

Die Übersetzungsvorlagen betreffend ist der Auftraggeber für die Einhaltung der urheberrechtlichen Bestimmungen verantwortlich u. stellt die ATP von jeder Haftung in vollem Umfang frei. Für vom Auftraggeber beigestellte Materialien, Versandhinweise, Verarbeitungsvorschriften und dergleichen übernimmt ATP keinerlei Haftung.

ATP ist nicht verpflichtet diese auf Übereinstimmung mit gesetzlichen Normen zu prüfen. Das Urheberrecht der Dienstleistung bleibt bei der ATP (Übersetzung, Schriftsatz, Grafik usw.).

Die Abtretung dieses Rechts muss jeweils gesondert vereinbart werden.

10. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung und alle daraus entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist Graz (auch dann, wenn die tatsächliche Vergabe des Auftrages vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt ist). Es gilt das österreichische Recht.

11. Änderungen der AGBs

ATP behält sich vor, diese AGBs jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Wirksam ist stets die bei Auftragserteilung gültige Fassung der AGBs.

12. Schlussbestimmungen

Nebenabreden, Zusicherungen od. sonstige Vereinbarungen sowie Änderungen und Ergänzungen des Auftrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieser AGBs ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen in ihrer Wirksamkeit davon unberührt.